Optimale Pharmazeutische Betreuung
Wenn Sie mehr als ein Medikament einehmen, kann es zu unerwünschten Wechselwirkungen kommen. Als Apotheker sind wir deshalb Ihre Experten
für Arzneimittel. Wir sorgen dafür, daß sich ärztliche Verordnungen und rezeptfreie Arzneimittel vertragen, und klären Sie über die korrekte Einnahmeund Risiken auf. Das ist die Kernaufgabe von Pharmazeuten. Wir
halten die im akademischen Studium der Pharmazie und in jahrelanger Praxis erworbenen Kenntnisse durch permanente Fort- und Weiterbildungauf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Unser pharmazeutisches Personal, 5
Apotheker/-innen und 5 PTA, wird dabei unterstützt durch das hochkomplexe EDV-Systemin der Dorotheen-Apotheke, das wissenschaftliche Informationen zu jedem Arzneimittel und mögliche Interaktionen zuordnet. Dieser
Arzneimittelcheck geschieht automatisch bei jedem einzelnen Rezept, auch wenn Sie nicht Stammkunde sind. Bei Stammkunden werden zusätzlich auch die Wechselwirkungen von Arzneimittel überprüft, die Sie bereits vor Monaten von der
Dorotheen-Apotheke erhalten haben, auch rezeptfreie Medikamente. Dies funktioniert natürlich nur dann in vollem Umfang, wenn Sie Stammkunde der Dorotheen-Apotheke sind und uns erlauben, alle von uns bezogenen Arzneimittel für Sie zu speichern.
Weil wir in Deutschland sind, benötigen wir gem. Bundesdatenschutzgesetz dazu Ihre schriftliche Zustimmung. Lassen Sie sich über die Vorteile informieren, Stammkunde der Dorotheen-Apotheke zu sein.
Rabattverträge vorrangig
Die zwischen Unternehmen und Kassen in Geheimverhandlungen ausgeklüngelten Rabatte haben schwerwiegende Nebenwirkungen und sind nur schwach wirksam gegen den permanenten Anstieg der Arzneimittelkosten. Nicht nur, dass sie in den
Apotheken viel Arbeitszeit fressen, die besser in die Beratung von Patientinnen und Patienten investiert werden sollte, sie sind auch für Versicherte, Patientinnen und Patienten völlig intransparent und verunsichern sie bei der Einnahme ihrer
Medikamente.
Bestehen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zwischen Krankenkassen und Herstellern von Arzneimitteln, ist die Apotheke gesetzlich zur
vorrangigen Abgabe der rabattierten Arzneimittel verpflichtet, sofern der verordnende Arzt dies nicht ausdrücklich durch Kreuz bei "aut idem" untersagt. Weigert sich der Arzt jedoch, dies zu tun, kann der Patient sein bisher gewohntes
Arzneimittel nur noch dann erhalten, wenn er den vollen Verkaufspreis des Arzneimittels übernimmt. Die Apotheke kann daran nichts ändern.
Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusiveBelieferung der Krankenversicherten mit einzelnen
Arzneimitteln bestimmter Hersteller. Wie diese Verträge im Einzelnen zustandekommen, ist nicht transparent. Die von gesetzlichen Krankenkassen und Herstellern vereinbarten Preise sind geheim.
Der Deutsche Generikaverband, Interessenvertretung der kleinen und mittleren Generika-Anbieter, fordert, das Experiment Rabattverträge zu beenden, da ein Chaos ohne Regeln und Transparenz entstanden sei, das besonders die
mittelständischen Unternehmen belastet und auf dem Rücken von Patienten, Ärzten und Apothekern ausgetragen werde.
Rabattverträge - Mythen & Fakten
|